Wofür steht das?
Mit den neuen Berufen „Technische Systemplanerin /Technischer Systemplaner und Technische Produktdesignerin/ Technischer Produktdesigner“ wurden die Ausbildungsberufe „Technische Zeichnerin / Technischer Zeichner und Technische Produktdesignerin / Technischer Produktdesigner“ neu geordnet, zusammengefasst, bzw. erweitert und modernisiert. Aus den fünf Fachrichtungen des Technischen Zeichners (Maschinen- und Anlagentechnik, Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik, Stahl- und Metallbautechnik, Elektrotechnik und Holztechnik) und dem Technischen Produktdesigner wurde eine Berufsgruppe mit den Ausbildungsberufen Technischer Produktdesigner mit den Fachrichtungen Produktgestaltung und -konstruktion und Maschinen- und Anlagenkonstruktion, sowie dem Technischen Systemplaner, aufgeteilt auf die Fachrichtungen Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik und Elektrotechnische Systeme.
Seit dem 01.08.2011 gilt die neue Ausbildungsverordnung, die alte Berufsbezeichnung „Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin“ gibt es für neue Lehrverträge nicht mehr!
Was ändert sich in der Ausbildung?
Mit der Neukonzeption des Ausbildungsberufes wurde auch der Lehrplan für die Berufsschulen vollkommen neu gefasst. Er ist jetzt wie bei allen neugeordneten Berufen nach Lernfeldern strukturiert, die aus beruflichen Handlungsfeldern abgeleitet werden, ihre wesentliche Bezugsebene sind damit
berufliche Prozesse. Auch die Abschlussprüfungen (Teil 1 und 2) – siehe unten – wurden neu gestaltet.

Welche Fachrichtungen werden am Berufskolleg Köln-Porz unterrichtet?
Am Berufskolleg Köln-Porz werden ausschließlich Technische Systemplaner unterrichtet.
Im ersten Ausbildungsjahr wird der Unterricht für alle drei Fachrichtungen angeboten. Die Technischen Systemplaner der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik können darüber hinaus während der gesamten Ausbildungszeit am Berufskolleg Köln-Porz unterrichtet werden. Für die Technischen Systemplaner der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme ist ab dem 2. Ausbildungsjahr am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen eine eigene Berufsschulklasse (Landesfachklasse) für das Land NRW eingerichtet worden. Für die Technischen Systemplaner der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik gibt es eine Landesfachklasse in Unna.
Die Technischen Produktdesigner werden in Köln am Hans-Böckler-Berufskolleg in Köln-Deutz unterrichtet.
Wo und wann findet der Berufsschulunterricht statt?
Am Berufskolleg Köln-Porz – BK10 – werden die Technischen Systemplaner in eigenen Berufsschulklassen unterrichtet. Der Unterricht findet wöchentlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (Montag und Dienstag oder Donnerstag und Freitag) statt.
Der Unterricht in diesem Bildungsgang beginnt um 8:15 Uhr und endet i.d.R. um 14:30 Uhr. Somit sind die Auszubildenden während der gesamten Ausbildung innerhalb der Schulzeit an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Ausbildungsbetrieb.
Wie und wo werden die Abschlussprüfungen durchgeführt?
Die Abschlussprüfung Teil 1 wird nach ca. 18 Monaten an einem Prüfungstag im Frühjahr bzw. Herbst durchgeführt. Sie gliedert sich in einen zweistündigen schriftlichen Aufgabenteil (Fragen und Berechnungen) und ein fünfstündiges Prüfungsprodukt (CAD-Zeichnungen). Die Ergebnisse in diesen beiden Prüfungsleistungen gehen zu 30% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. In Absprache mit der zuständigen Kammer (Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer) wird der Teil 1 der Abschlussprüfung am Berufskolleg Köln-Porz durchgeführt. Die Abschlussprüfung Teil 2 wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Sie gliedert sich in den betrieblichen Auftrag (oder „PAL-Auftrag“) einschließlich Präsentation und Fachgespräch (40,5h), die schriftliche Aufgabenstellung (3h) und Aufgaben zur Wirtschafts- und Sozialkunde (1h).
Der betriebliche Auftrag wird im Ausbildungsbetrieb durchgeführt, die Bearbeitung der beiden anderen Prüfungsleistungen findet an bundeseinheitlichen Terminen im Sommer und Winter statt. Prüfungsort für diese Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung Teil 2 ist, in Absprache mit den zuständigen Kammern, das Berufskolleg Köln-Porz.
Diese drei Prüfungsleistungen gehen zu 35%, 25% und 10% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.

In diesen beiden Prüfungsleistungen gehen zu 30% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. In Absprache mit der zuständigen Kammer (Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer) wird der Teil 1 der Abschlussprüfung am Berufskolleg Köln-Porz durchgeführt. Die Abschlussprüfung Teil 2 wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Sie gliedert sich in den betrieblichen Auftrag (oder „PAL-Auftrag“) einschließlich Präsentation und Fachgespräch (40,5h), die schriftliche Aufgabenstellung (3h) und Aufgaben zur Wirtschafts- und Sozialkunde (1h). Der betriebliche Auftrag wird im Ausbildungsbetrieb durchgeführt, die Bearbeitung der beiden anderen Prüfungsleistungen findet an bundeseinheitlichen Terminen im Sommer und Winter statt. Prüfungsort für diese Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung Teil 2 ist, in Absprache mit den zuständigen Kammern, das Berufskolleg Köln-Porz.
Erkrankung im Prüfungszeitraum
Sollten Sie vor einem angekündigten Leistungsnachweis ernsthaft erkranken, so dass eine Teilnahme nicht möglich ist, bitten Sie den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin, das unten angehängte Formular auszufüllen.
Welche wesentlichen Änderungen ergeben sich für den Berufsschulunterricht?
Für den Berufsschulunterricht ergeben sich insbesondere Änderungen im verstärkten Einsatz berufsrelevanter CAD-Systeme. In der Abschlussprüfung Teil 1 sollen normgerechte Zeichnungen mit Hilfe eines CAD-Systems erstellt werden. Um die Schülerinnen und Schüler individuell auf diesen Teil der Abschlussprüfung vorzubereiten, stehen am Berufskolleg Köln-Porz unterschiedliche CAD-Systeme zur Verfügung: AutoCAD (Autodesk), Nova (Plancal) und Microstation (Bentley). Die Arbeit mit diesen CAD-Systemen ist ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichts in den beiden ersten Schuljahren. Er beginnt i.d.R. im 2. Halbjahr des ersten Ausbildungsjahres und wird kontinuierlich bis zur Abschlussprüfung Teil 1 fortgeführ. Es gehen zu 35%, 25% und 10% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Welche Zusatzangebote für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler gibt es?
Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Fachoberschulreife (Mittlerer Reife), die sich in einem Ausbildungsverhältnis zur Technischen Systemplanerin / zum Technischen Systemplaner befinden, können parallel zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife erwerben. In diesen Klassen sind die Fachhochschulreifeprüfungen am Ende des dritten Ausbildungsjahres und die Berufsabschlussprüfung im vierten Ausbildungsjahr.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Wenn Sie weitere Informationen zu Organisation, Unterrichtsinhalten und Anmeldungen für die Technischen Systemplaner benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Herr Frieling
Tele: 02203 955920